Die Richter des Verfassungsgerichts in Ungarn haben die Grundgesetz-Verfügungen bezüglich des von der Regierung Orbán verabschiedeten Kirchengesetzes
außer Kraft gesetzt. Zudem setzten sie auch zahlreiche andere Verfügungen des Grundgesetzes außer Kraft, die zum Teil im Schnellverfahren vom Parlament angenommenen worden sind. Diese waren von
Máté Szabó, dem
Ombudsmann für Grundrechte angefochten worden.