Der Bundesgerichtshof hat über die Frage entschieden, wieviel Cent ein Rechtsanwalt für eine Fotokopie abrechnen darf. Der Rechtsstreit drehte sich um sieben Kopien und einen Differenzbetrag von netto sieben mal 35 Cent, also insgesamt 2,45 Euro. In einem
achtseitigen Beschluss haben fünf Richter des Bundesgerichtshofs nun eine
Entscheidung gefällt.