Dienstag, 10. Juli 2012

Neue Steuern und Gebühren in Ungarn

Gestern, am 9. Juli, wurde vom ungarischen Parlament mit einer Mehrheit von über 70 Prozent der Abgeordneten die Einführung einer Finanztransaktionsgebühr beschlossen. Dies bedeutet, dass Gebühren für Überweisungen, Abhebungen, Postscheck-Einzahlungen, Bargeldauszahlungen und -überweisungen bei Finanzinstituten sowie das Einlösen von Schecks für Bargeldzahlung fällig werden. Die obere Grenze für die Finanztransaktionsgebühr soll bei höchstens 6.000 Forint je Transaktion liegen.

Ebenfalls mit großer Mehrheit wurde die Erhöhung der Kasko-Steuer um 15 Prozent und der Vermögens- und Unfallsteuer um 10 Prozent angenommen.

Alle Änderungen sollen am 1. Januar 2013 in Kraft treten.