Donnerstag, 3. Dezember 2015

Neue Urheberrechtsabgaben für Smartphones und Tablets

Hersteller und Importeure müssen in Deutschland nun für jedes Smartphone 6,25 Euro und für jedes Tablet 8,75 Euro an Urheberrechtsabgaben bezahlen. Die neuen Abgaben gelten rückwirkend für Mobiltelefone ab 2008, für Tablets ab 2012 und laufen für beide Gerätearten zunächst bis Ende 2018.
Derartige Pauschalen sind ebenfalls für Computer, Kopierer, Drucker sowie für Speichermedien zu zahlen. Sie werden auf den Verkaufspreis aufgeschlagen, wodurch die Verbraucher dafür indirekt zur Kasse gebeten werden. Neben den Abgaben selbst ist auch die intransparente Verteilung der Einnahmen durch die Verwertungsgesellschaften an mögliche Urheber äußerst fragwürdig.