Sonntag, 23. Januar 2011

Der Beginn der Zivilehe in Preußen

Am 23. Januar 1874 wurde nach hitzigen Debatten im Abgeord­netenhaus des Landtages dem Gesetz zur Einführung der Zivilehe und zur Beurkundung des Personenstandes mehrheitlich zugestimmt. Damit war das Recht der Kirchen, Eheschließungen zu vollziehen und zu beurkunden, beendet worden. Eine Ehe galt nun erst dann als rechtsgültig, wenn sie vor einem Standesbeamten geschlossen wurde.