Sonntag, 12. September 2010
Finanzgericht Köln weist Klagen gegen lebenslange Steuernummer ab
Das Kölner Finanzgericht hat sieben Musterklagen gegen die neue lebenslange Steuernummer abgewiesen. Die Richter halten es zwar für verfassungsrechtlich bedenklich, dass durch die Steuer-ID alle Bürger erfasst würden. Es überwiege jedoch das Interesse der Allgemeinheit an einer gleichmäßigen Besteuerung.