Montag, 6. Dezember 2010

Ausstellung zum 500-jährigen Jubiläum des Reinheitsgebots für Bier


Am 23. April 1516 gab es einen Erlass des bayerischen Herzogs Wilhelm IV. zu den Inhaltsstoffen für das Bier in Bayern. Dieses Reinheitsgebot gilt heute als das älteste noch geltende Lebensmittelrecht. Die ausschließliche Verwendung von „Gerste, Hopfen und Wasser" für die Herstellung von Bier wurde zu einem weltbekannten Qualitätsmerkmal.

Das Haus der Bayerischen Geschichte präsentiert dazu die Ausstellung Bier in Bayern.