Dienstag, 16. Oktober 2012

EU-Kommission gegen Patrick Breyer

EU-Kommission will Internetveröffentlichung von Schriftsätzen zur Vorratsdatenspeicherung unterbinden. Mittlerweile wurden einige Kopien der Dokumente im Internet veröffentlicht.

RA Thomas Stadler schreibt zu dem unsäglichen Vorgang:
Wenn sich die Kommission für ihre Verletzung von Art. 42 der Europäischen Grundrechtscharta auf Dienstanweisungen für den Kanzler des EuGH beruft, mutet dies geradezu grotesk an. Das europäische Demokratiedefizit, das sich gerade auch an der mangelnden demokratischen Legitimation der Kommission zeigt, wirkt hier offenbar unmittelbar. Der Kommission liegt nämlich ganz offensichtlich das Handeln nach Gutsherrenart weiterhin näher als das nach rechtsstaatlichen Grundsätzen.