Am 1. November ist ein neues Bundesmeldegesetz in Deutschland in Kraft getreten.
Neu eingeführt wurde unter anderem eine Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers (in der Regel der Vermieter), der der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug zu bestätigen hat.
Polizeibehörden, Geheimdienste, Staatsanwaltschaften und Gerichte können Meldedaten ohne weitere Voraussetzungen abrufen.