In Österreich soll ab 2016 eine Registrierkassenpflicht in Kraft treten, so wie es der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht vorsieht. Dieser Erlass ist allerdings stark umstritten und wurde sogar von Politikern unter anderem als Schwachsinn zum Quadrat bezeichnet. Nun fordern die burgenländischen Regierungsparteien SPÖ und FPÖ, dass die Registrierkassenpflicht ausgesetzt wird.
Interessant ist die sogenannte „handelsübliche Bezeichnung“ im Zusammenhang mit der Belegerteilungspflicht; so sind beim Bäcker die Bezeichnungen Handsemmel, Grahamweckerl, Vollkornbrot zulässig nach § 11 UStG, die Bezeichnungen Semmel oder Kleingebäck, Brot zulässig nach § 132a BAO, aber die Bezeichnung Backwaren nicht zulässig nach § 132a BAO.