Sonntag, 20. Februar 2011

Beamtenentlassungsgesetz in Ungarn außer Kraft

Der ungarische Verfassungsgerichtshof hat jene gesetzliche Regelung der rechtskonservativen Regierung außer Kraft gesetzt, nach der Beamte ohne Begründung entlassen werden können. Mit Wirkung vom 31. Mai 2011 dürfen demnach keine Angestellten des öffentlichen Dienstes mehr grundlos entlassen werden. Bisher sollen 800 bis 900 Beamte ohne Begründung entlassen worden sein.