Dienstag, 7. Juli 2015

Kein Herz für Gänse

Ein Richter am Verwaltungsgericht Köln hat untersagt, dass ein Ehepaar auf seinem 1.000 m² großen Grundstück in Pulheim-Stommeln zwei Gänse halten darf. Man kann nur hoffen, dass die Gänsehalter einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster stellen und dort erfolgreicher sind.