Ehemalige EU-Kommissare können nach ihrem Dienstende bis zu drei Jahre lang zwischen 40 und 65 Prozent ihres vormaligen Grundgehalts (20.832 bis 25.554 Euro pro Monat) beziehen. Sie kommen im Minimalfall (weniger als zwei Jahre Amtszeit, keine herausgehobene Position) auf knapp 100.000 Euro pro Jahr. So bekommt der umstrittene frühere Handelskommissar Karel De Gucht fast 125.000 Euro Übergangsgeld pro Jahr.
Genaue Angaben über die Höhe des Übergangsgelds und deren Empfänger hatte die Brüsseler Behörde über Wochen verweigert.